Die Regierung der Balearen hat die vom spanischen Ministerium für Territorialpolitik angekündigte Reform des Allgemeinen Küstenreglements als unzureichend bezeichnet. Nach Angaben der Conselleria de la Mar i del Cicle de l’Aigua bringt die geplante Änderung keine tatsächliche Erweiterung der regionalen Zuständigkeiten und könnte zudem neue administrative Hindernisse bei der Verwaltung der Küstengebiete verursachen.
Die Regionalregierung erklärt, dass mehrere der angekündigten Maßnahmen bereits im bestehenden Kompetenzübertragungsdekret für die Balearen enthalten seien. Aus Sicht des autonomen Exekutivs bedeute die Reform daher weder einen Fortschritt beim Ausbau der Selbstverwaltung noch eine reale Verbesserung der Verwaltungsbefugnisse der Inselgemeinschaft.
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Balearen kritisieren Reform des Küstenreglements und warnen vor zusätzlicher Verwaltungsblockade. Kritik an fehlender Abstimmung mit anderen Regionen
Die Conselleria kritisiert außerdem, dass die Reform ausschließlich mit Katalonien abgestimmt worden sei. Andere autonome Gemeinschaften, die ebenfalls von der staatlichen Küstenregelung betroffen sind, seien nach Angaben der Balearenregierung nicht in die Verhandlungen einbezogen worden.
Nach Darstellung der Regionalregierung habe dieser fehlende institutionelle Dialog den gesamten Prozess der Reform geprägt.
Zu den besonders kritisierten Punkten zählt das vorgesehene Verfahren zur Meldung von Konzessionsakten an den Staat sowie die vorgesehene Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme. Laut der Balearenregierung seien diese Mechanismen bereits im aktuellen Kompetenzrahmen vorgesehen und stellten daher keine Neuerung dar.
Warnung vor mehr Verwaltungsstillstand
Die Regionalregierung warnt zudem davor, dass bestimmte Berichte im Zusammenhang mit maritimen Strategien künftig zu Fällen von negativem Verwaltungsschweigen führen könnten. Nach Einschätzung der Conselleria könnte dies zusätzliche Verzögerungen bei Verwaltungsverfahren verursachen und die rechtliche Unsicherheit erhöhen.
Auch die angekündigte Einrichtung einer Kommission zur Überwachung der Kompetenzübertragung bewertet die Balearenregierung nicht als neue Maßnahme. Nach Angaben des autonomen Exekutivs war ein solches Gremium bereits zu Beginn des Übertragungsprozesses vorgesehen.
Die Balearen erklären, seit mehr als drei Jahren die Einberufung dieser Kommission zu verlangen, bislang jedoch ohne Antwort der Zentralregierung.
Balearen fordern stärkere institutionelle Zusammenarbeit
Die Regionalregierung bestätigt, dass sie Einwände gegen den Reformvorschlag eingereicht hat. Gleichzeitig beklagt sie fehlende institutionelle Abstimmung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens.
Nach Angaben der Conselleria steht außerdem weiterhin die Einberufung des sektoralen Küstentisches aus. Das Projekt sei ohne gemeinsame Verhandlungen mit den autonomen Gemeinschaften vorangetrieben worden.
Forderung nach finanzieller Beteiligung des Staates
Die Conselleria de la Mar i del Cicle de l’Aigua fordert darüber hinaus, dass der Staat einen Teil der jährlich auf den Balearen erhobenen Einnahmen aus der Nutzungsabgabe für den öffentlich-maritimen Küstenbereich zurückführt. Nach Angaben der Regionalregierung belaufen sich diese Einnahmen auf mehr als zwölf Millionen Euro pro Jahr.
Die Balearenregierung argumentiert, dass die autonome Gemeinschaft trotz der übertragenen Zuständigkeiten sämtliche Kosten für die Küstenverwaltung selbst trage. Dazu gehörten unter anderem Maßnahmen zur Strandregeneration, zum Schutz von Steilküsten, zur Reinigung der Küstenbereiche sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Regionalregierung betont abschließend ihre Bereitschaft zur weiteren institutionellen Zusammenarbeit mit dem Staat. Gleichzeitig fordert sie einen stabilen Dialog und Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, um effizienter auf die Anforderungen der Küstengebiete der Balearen reagieren zu können.
