Mallorca stellt 300.000 Euro für Filmproduktionen und audiovisuelle Koproduktionen bereit

May 29, 2026 | Entrevista

Der Consell de Mallorca hat eine neue Förderlinie in Höhe von 300.000 Euro beschlossen, um audiovisuelle Koproduktionen mit mallorquinischer Minderheitsbeteiligung zu unterstützen. Die Maßnahme soll die Position Mallorcas innerhalb der internationalen Film- und Fernsehbranche stärken und die Insel als Standort für nationale und internationale Produktionen weiter etablieren.

Die Förderung wird über die Fundació Turisme Responsable de Mallorca verwaltet und von der Mallorca Film Commission begleitet. Ziel ist es, die Entwicklung neuer audiovisueller Projekte auf der Insel zu unterstützen und gleichzeitig wirtschaftliche Impulse für verschiedene Branchen zu schaffen.

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Höhere Fördersumme als im Vorjahr

Für die aktuelle Ausschreibung stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Damit erhöht sich das Fördervolumen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe um 100.000 Euro.

Einzelne Projekte können Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro erhalten. Förderfähig sind Spielfilme, Kurzfilme, Fernsehserien und Dokumentationen, die im Rahmen von Koproduktionen realisiert werden.

Schwerpunkt auf Kreativwirtschaft und wirtschaftlicher Diversifizierung

Die Fördermaßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung der Kreativ- und Kulturwirtschaft auf Mallorca. Gleichzeitig sollen Innovation, spezialisierte Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Diversifizierung gefördert werden.

Darüber hinaus verfolgt die Initiative das Ziel, wirtschaftliche Aktivitäten über die Hauptsaison hinaus anzuregen und zusätzliche Impulse für verschiedene Wirtschaftsbereiche der Insel zu schaffen.

Mallorca Film Commission als zentraler Akteur

In den vergangenen Jahren hat sich die Mallorca Film Commission zu einem wichtigen Instrument für die Anwerbung von Film- und Fernsehproduktionen entwickelt. Die Vielfalt der Drehorte, die vorhandene Infrastruktur, internationale Anbindungen sowie spezialisierte Fachkräfte haben dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit Mallorcas als Produktionsstandort auszubauen.

Neben der internationalen Sichtbarkeit der Insel erzeugen Film- und Fernsehproduktionen auch direkte wirtschaftliche Effekte. Dazu zählen die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Nachfrage nach unterstützenden Dienstleistungen sowie die Entwicklung von Projekten in den Bereichen Innovation, Kreativität und Wissenswirtschaft.

Voraussetzungen für eine Förderung

Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz auf Mallorca, die seit mindestens einem Jahr bestehen und in den entsprechenden Registern eingetragen sind.

Die mallorquinische Beteiligung am jeweiligen Projekt muss unter 50 Prozent liegen. Gleichzeitig muss der auf Mallorca getätigte Aufwand mindestens dem Anteil der lokalen Minderheitsbeteiligung entsprechen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Dreharbeiten nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen haben.

Bewertungskriterien und Ausschlüsse

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die nach Einschätzung der Ausschreibung ein negatives Bild der Insel vermitteln oder Verhaltensweisen fördern könnten, die dem nachhaltigen und verantwortungsvollen Profil Mallorcas widersprechen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Werbe- und Propagandainhalte.

Bei der Bewertung der Anträge werden mehrere Kriterien berücksichtigt. Dazu gehören die Sichtbarkeit mallorquinischer Drehorte, das erwartete lokale Ausgabenvolumen, der Umfang der auf Mallorca geplanten Dreharbeiten sowie die Berücksichtigung von Aspekten wie Gleichstellung, Vielfalt und verantwortungsvollem Tourismus.

Frist für die Antragstellung

Die Ausschreibung soll Anfang Juni veröffentlicht werden. Anschließend haben interessierte Produktionsunternehmen 20 Arbeitstage Zeit, ihre Anträge einzureichen.

Die gesamte Antragstellung erfolgt über die elektronische Plattform der Fundació Turisme Responsable de Mallorca.