Mallorca: Inselrat verabschiedet neues Protokoll für die Nutzung von Dienstfahrzeugen

Jul 11, 2026 | Entrevista

Der Inselrat von Mallorca (Consell de Mallorca) hat ein neues Protokoll zur Nutzung von institutionellen Dienstfahrzeugen beschlossen. Mit der neuen Regelung sollen die öffentliche Fahrzeugflotte effizienter, transparenter und sicherer verwaltet sowie die Kontrolle über den Einsatz öffentlicher Ressourcen weiter verbessert werden.

Das Protokoll schafft einen einheitlichen Rahmen für die Nutzung der Dienstfahrzeuge und soll gleichzeitig die Rechtssicherheit, die Nachvollziehbarkeit der Fahrzeugverwendung und die Verantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung stärken.

Regelung gilt für alle Beschäftigtengruppen

Die neuen Vorschriften gelten für Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte, befristet angestelltes Personal, Führungskräfte sowie öffentliche Amtsträger des Inselrats.

Dienstfahrzeuge, die fest Fahrerinnen oder Fahrern zugeordnet sind, unterliegen weiterhin ihren eigenen besonderen Regelungen.

Grundsätzlich müssen alle institutionellen Fahrzeuge mit der offiziellen Kennzeichnung des Consell de Mallorca und seiner autonomen Einrichtungen versehen sein. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn Sicherheitsgründe oder der Schutz Minderjähriger den Einsatz nicht gekennzeichneter Fahrzeuge erforderlich machen.

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Mallorca: Inselrat verabschiedet neues Protokoll für die Nutzung von Dienstfahrzeugen. Einheitliche Verwaltung der Fahrzeugflotte

Das neue Protokoll vereinheitlicht auch die interne Organisation der Fahrzeugflotte.

Jede Abteilung muss künftig verantwortliche Personen für die Zuweisung der Fahrzeuge und die Verwaltung der Fahrzeugschlüssel benennen. Außerdem ist für jede Organisationseinheit ein offizieller Ort für die Ausgabe und Rückgabe der Fahrzeuge festzulegen.

Fahrzeugreservierungen müssen innerhalb der vorgesehenen Fristen über die Intranet-Anwendung des Inselrats mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt werden. Dadurch soll die Einsatzplanung verbessert werden.

Dokumentierte Rückgabe der Fahrzeuge

Auch das Rückgabeverfahren wird verbindlich geregelt.

Die Fahrzeuge müssen an den festgelegten Ausgabepunkt zurückgebracht werden. Dabei sind sowohl die Rückgabezeit als auch der Kilometerstand vor und nach jeder Fahrt zu dokumentieren.

Grundsätzlich müssen die Fahrzeuge außerhalb der Dienstzeiten auf den ihnen zugewiesenen offiziellen Stellplätzen abgestellt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie begründet und ausdrücklich genehmigt wurden.

Nutzung ausschließlich für dienstliche Zwecke

Das neue Protokoll stellt klar, dass institutionelle Fahrzeuge ausschließlich für dienstliche Aufgaben verwendet werden dürfen.

Eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Mitnahme von Personen untersagt, die keinen Bezug zur jeweiligen dienstlichen Tätigkeit haben, sofern ihre Anwesenheit nicht aufgrund der Art des offiziellen Einsatzes erforderlich ist.

Mit den neuen Vorgaben möchte der Consell de Mallorca die verantwortungsvolle Nutzung seiner Dienstfahrzeuge fördern und den sachgerechten Umgang mit öffentlichen Vermögenswerten weiter stärken.