Inca, Lloseta und Selva: Steuerreform der Balearen-Regierung führt zu Einsparungen von über 1.000 Millionen Euro

Mar 26, 2026 | Actualidad, Current affairs, Featured, Interview, Portada, Post, Revista Lloseta, Thursday Daily Bulletin, Tradition

Die Balearen-Regierung (Govern de les Illes Balears) hat eine Bilanz der zwischen dem 18. Juli 2023 und dem 31. Januar 2026 umgesetzten Steuermaßnahmen vorgelegt. In den Gemeinden Inca, Lloseta und Selva zeigen die Daten konkrete Einsparungen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere bei der Erbschaftssteuer und beim Erwerb von Erstwohnsitzimmobilien.

Nach Angaben des Govern summiert sich die steuerliche Entlastung in diesem Zeitraum auf mehr als 1.000 Millionen Euro. Die Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf den Impuesto sobre Sucesiones (Erbschaftssteuer) sowie den Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales im Zusammenhang mit dem Kauf der ersten Wohnung.

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Erbschaftssteuer: Vollständige Befreiung für enge Familienangehörige

Für die Gruppen I und II – darunter Erbschaften zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Ehepartnern – wurde eine 100-prozentige Steuerbefreiung eingeführt. Dadurch mussten Begünstigte keine Steuer zahlen.

In Inca profitierten 690 Personen mit einer Gesamtersparnis von 59.237.426 Euro. In Lloseta lag die Zahl bei 182 Begünstigten mit 313.306 Euro Einsparung, während in Selva 125 Personen insgesamt 2.955.402 Euro einsparten.

Für die Gruppe III – etwa Geschwister, Onkel und Neffen – gelten je nach Familiensituation Steuerermäßigungen von 35 % oder 60 %. In Inca wurden 57 Begünstigte mit einer Entlastung von 471.877 Euro registriert. Lloseta verzeichnete 13 Personen mit 315.297 Euro, Selva 9 Personen mit 103.681 Euro Einsparung.

Kauf der ersten Wohnung: Unterschiedliche Entlastungsstufen

Beim Erwerb der ersten Immobilie wurden mehrere Entlastungsstufen eingeführt.

Junge Menschen unter 30 Jahren sowie Personen mit Behinderung profitieren von einer 100-prozentigen Steuerbefreiung mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 17.800 Euro pro Steuerpflichtigem. In Inca wurden 147 Begünstigte mit insgesamt 2.616.600 Euro erfasst, in Lloseta 22 Personen mit 391.600 Euro und in Selva 6 Personen mit 106.800 Euro.

Für unter 36-Jährige, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Haushalte mit pflegebedürftigen Personen gilt eine 50-prozentige Steuerermäßigung mit durchschnittlich 10.300 Euro Entlastung. In Inca betrifft dies 256 Personen mit 2.680.136 Euro, in Lloseta 30 Personen mit 326.767 Euro und in Selva 8 Personen mit 82.200 Euro.

Zusätzlich wurde ein reduzierter Steuersatz von 4 % für Personen über 36 Jahre eingeführt, die ihre erste Hauptwohnung erwerben. Die durchschnittliche Ersparnis beträgt hier 6.890 Euro. In Inca profitieren 376 Personen (2.574.872 Euro), in Lloseta 40 Personen (259.761 Euro) und in Selva 12 Personen (101.340 Euro).

Anpassung der Immobilienwertgrenzen

Parallel dazu hat der Govern die Wertgrenzen für Immobilien angepasst, um den Zugang zu den Steuervergünstigungen zu erweitern. Der ursprünglich festgelegte Höchstwert von 270.151,20 Euro wurde auf 378.212 Euro in Ibiza und Formentera erhöht, was einer Steigerung von 40 % entspricht.

Auf Mallorca wurde die Grenze auf 307.089 Euro angehoben (+14 %). Zudem ist eine weitere Erhöhung auf 331.859 Euro für Mallorca und Menorca vorgesehen.

Steuerpolitik mit lokalem Einfluss

Die vorgelegten Daten zeigen eine steuerpolitische Ausrichtung mit dem Ziel, die Steuerlast zu senken, den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern und die wirtschaftliche Situation von Familien zu verbessern. Die Auswirkungen sind auf lokaler Ebene in Gemeinden wie Inca, Lloseta und Selva messbar.